Seien Sie auf der Straße sichtbar

AKTUALISIEREN | Von CHINASTARS

Jeder von uns ist ein Fußgänger. Sorgen wir unabhängig von den Umständen für unsere Sicherheit und dafür, dass wir auf der Straße gesehen werden. Die Herbst- und Winterperiode ist durch schnell einbrechende Dämmerung, wechselnde Wetterbedingungen und eingeschränkte Sicht gekennzeichnet. All dies führt dazu, dass die sogenannten gefährdeten Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, einer besonderen Gefahr ausgesetzt sind.

Aus Gründen der Gelenksicherheit empfehlen wir Ihnen dringend, reflektierende Elemente zu tragen. Die Reflektorpflicht gilt für alle Fußgänger, die sich nach Einbruch der Dunkelheit in unbebautem Gelände bewegen. Reflektoren verbessern die Sichtbarkeit eines Fußgängers deutlich und können ihm das Leben retten. Der Fahrer bemerkt viel früher, wenn ein Fußgänger eine Weste oder ein reflektierendes Band trägt.

Lass uns erinnern!

Jeder Fußgänger, der die Straße nach Einbruch der Dunkelheit außerhalb geschlossener Ortschaften betritt, muss einen für Autofahrer sichtbar angebrachten Reflektor haben. Viele Fußgänger befolgen diese Gesetze, aber leider setzen einige Menschen immer noch ihr Leben aufs Spiel. Ein Fußgänger im dunklen Anzug wird vom Fahrzeugführer aus einer Entfernung von etwa 40 Metern gesehen. Andererseits wird ein Fußgänger mit reflektierenden Elementen bereits aus einer Entfernung von 150 Metern sichtbar.

Die meisten Fußgängerunfälle ereignen sich in der Regel in den frühen Dämmerungsmonaten. Unbeleuchtete Straßen, das Fehlen ausgewiesener Orte für die sichere Bewegung von Fußgängern (insbesondere außerhalb bebauter Gebiete) und die unsachgemäße Nutzung der Straßen durch Fußgänger allein führen zu vielen Verkehrsunfällen. Es kommt vor, dass Fußgänger den Vorrang erzwingen und dabei vergessen, dass das Auto nicht angehalten werden kann. Fußgänger merken oft nicht, dass sie auf der Straße kaum sichtbar sind.

Wir erinnern Sie daran!

Ab dem 31. August 2014 muss jeder Fußgänger, der sich nach Einbruch der Dunkelheit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße bewegt, einen für Autofahrer sichtbar angebrachten Reflektor tragen. Die Regelung sieht eine Ausnahme vor: Nach Einbruch der Dunkelheit darf sich ein Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften ohne reflektierende Elemente bewegen, wenn er sich auf einer nur für Fußgänger bestimmten Straße oder auf einem Gehweg befindet. Im Wohngebiet gilt diese Regelung nicht – Fußgänger nutzen dort die gesamte Straßenbreite und haben Vorrang vor einem Fahrzeug.

Reflektierende Elemente können an Kleidung befestigte Gegenstände, Bänder, Warnwesten und Schlüsselbänder sein. Es ist wichtig, sie zu platzieren: Es wird empfohlen, Reflektoren auf Knie-, Hand-, Brust- und Rückenhöhe anzubringen – dann stellen wir sicher, dass sie für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar sind.

Seien wir für Autofahrer sichtbar, gerade jetzt, wo die Dunkelheit immer früher hereinbricht. Die Verwendung von Reflektoren durch alle Fußgänger, die sich nach Einbruch der Dunkelheit in unbebautem Gelände bewegen, ist ein MUSS. Die Verwendung von Reflektoren durch Fußgänger im Stadt- und Ortsgebiet ist eine VERNÜNFTIGE MUSS.

Seien Sie auf der Straße sichtbar

Danke! Ihre Nachricht wurde erfolgreich gesendet. Wir werden innerhalb von 24 Stunden antworten.

Ups! Offenbar ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Erhalten Sie Anwendungstrends, technischen Support und weitere Detailinformationen

  • WhatsApp

    +8618367853072
  • Skype

    Chinastars-Reflektierend
  • Anruf

    +86-571-87155512

Reflektierende Materialien, Hot-Trends-Kollektion

  1. Folgen Sie den neuesten Trends bei der Anwendung von reflektierenden Stoffen und Materialien.

  2. Erhalten Sie monatliche Informationen zu neuen reflektierenden Produkten von CHINASTARS.

  3. Begeistern Sie Ihr neues Design mit neuen reflektierenden Materialien.

  4. Jedes Ihrer Anwendungs- und Produktprobleme wird gelöst.

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Reflektierende Materialien, Hot-Trends-Kollektion