Welche Versicherung sollten Sie für Ihr Fahrrad abschließen?
Beflügelt durch die Corona-Krise erlebt der Radsport einen beispiellosen Aufschwung. Dieses ökologische Fortbewegungsmittel ist sowohl für alltägliche als auch berufliche Fahrten beliebt und erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei Stadtbewohnern. Aber wie jedes Fortbewegungsmittel setzt es den Menschen Risiken aus.
Unfall, Diebstahl, Sachschaden ... Das Fahrrad kann den gleichen Gefahren ausgesetzt sein wie ein Auto oder ein Motorrad. Der Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung ist zwar nicht zwingend erforderlich, andere Garantien können Sie jedoch schützen.
Im Falle eines Unfalls
Genau wie bei einem Auto oder einem Zweirad kann man auch bei einem Fahrradunfall Opfer werden. Wenn dieses Missgeschick mit einem motorisierten Landfahrzeug passiert, wird der Radfahrer von der Versicherung des Autofahrers für seinen Körperschaden vollständig entschädigt. Es sei denn natürlich, er hätte einen unentschuldbaren Fehler begangen. Auch Sachschäden, die beispielsweise am Fahrrad entstehen, werden von der Versicherung des schuldhaften Fahrers ersetzt. Die Rechtsschutzgarantie Ihres Mehrrisikohausvertrages kann auch den Rückgriff auf mögliche Verantwortliche umfassen.
Wenn der Radfahrer hingegen für den Unfall verantwortlich ist, ist es die Haftpflichtversicherung, die in der Regel auch im Hausvertrag enthalten ist, die für die Entschädigung des verursachten Schadens eine Rolle spielt. Das Gleiche gilt, wenn es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Radfahrer oder einem Fußgänger kommt.
Wenn Sie schließlich selbständig vom Fahrrad stürzen, d. h. bei einem Unfall ohne Haftung, sind es die Sozialversicherung und Ihre ergänzende Krankenversicherung, die die medizinischen Leistungen erstatten oder vorziehen.
Im Falle eines Diebstahls
Wenn das Fahrrad immer beliebter wird, ist es auch für Diebe eine Freude. Jedes Jahr werden nicht weniger als 500.000 dieser Zweiräder gestohlen. Wenn Ihr Fahrrad nach einem Einbruch in Ihre Wohnung oder in versicherten Nebengebäuden (Garage, Keller etc.) gestohlen wird, können Sie von Ihrer Hausratversicherung entschädigt werden.
Sie sind jedoch nicht gegen einen Diebstahl versichert, der außerhalb Ihres Zuhauses stattfindet. Hierfür müssen Sie eine spezielle Versicherung abschließen. Dabei kann es sich um eine optionale Garantie Ihres Hausvertrags, eine spezielle Versicherung gegen Diebstahl und Bruch Ihres Zweirads oder sogar eine an eine Sportlizenz gekoppelte Versicherung handeln. Aber seien Sie vorsichtig: Um im Schadensfall gut abgesichert zu sein, müssen Sie die Anweisungen des Versicherers befolgen. Sie sollten beispielsweise in eine spezielle Diebstahlsicherung investieren. Tatsächlich muss Ihr Fahrrad durch den Rahmen und das Hinterrad an einem festen Punkt befestigt sein. Bei einigen Verträgen sind auch die Garantien begrenzt: Versicherung nur von 7.00 bis 21.00 Uhr, Begrenzung der Anzahl der Flüge pro Versicherungszeitraum, Garantieobergrenzen, Rabatt ...
Die Nutzung des Fahrrades erfordert eine spezielle Ausrüstung, teilweise sogar Pflicht. Seit 2017 besteht eine Helmpflicht insbesondere für Kinder unter 12 Jahren und wird für ältere Kinder weiterhin dringend empfohlen. Wenn Sie nachts außerhalb geschlossener Ortschaften fahren, müssen Sie ebenfalls eine Warnweste tragen. Schließlich muss Ihr Zweirad unbedingt mit mindestens einer Brems- und Lichtanlage vorne und hinten, einer akustischen Warneinrichtung, die eine Erkennbarkeit in mindestens 50 m Entfernung ermöglicht, und mit reflektierenden Einrichtungen ausgestattet sein.