Autourlaub – was Sie wissen müssen
Für viele Urlauber ist Italien das ultimative Urlaubsziel. Was gibt es also bei einem Autourlaub in Italien zu beachten?
Was muss ich in meinem Auto haben?
Ein Pannendreieck und eine Warnweste pro Person im Auto sind im Urlaub in Italien ein Muss. Erste-Hilfe-Ausrüstung und Feuerlöscher sind nicht zwingend erforderlich, werden aber empfohlen.
Wichtig für Caravans und Wohnmobile ab 3,5 Tonnen: Sie benötigen reflektierende Geschwindigkeitsaufkleber. Für die Autobahn gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h, außerhalb der Stadt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h. Normalerweise muss beides angebracht werden – der 80er-Jahre-Kleber hinten rechts, der 70er-Jahre-Kleber links. Die Klebstoffe sind in den meisten Einkaufszentren erhältlich.
Im Moment spielt es keine Rolle, aber als Erinnerung für den Skiurlaub: Im Winter gilt in verschiedenen Regionen Italiens Winterreifenpflicht (bzw. Ketten am Fahrzeug), unabhängig vom Wetter und den Straßenverhältnissen.
Wie fahren Kinder?
Kinder bis 36 Kilo Gewicht, unter 12 Jahren und 1,50 Meter Körpergröße müssen in einer entsprechenden Rückhalteeinrichtung sitzen. Dies kann ein Kindersitz, ein Babysitz oder eine Sitzerhöhung sein. Für Kleinkinder unter 9 kg ist ein rückwärts gerichteter Babysitz erforderlich. Wird das Kind auf dem Vordersitz befördert, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Wo ist die Promillegrenze?
Die Promillegrenze liegt in Italien generell bei 0,5 Promille. Aufgepasst, Fahranfänger: Wer seinen Führerschein seit weniger als drei Jahren besitzt oder unter 21 Jahre alt ist, muss sich an die strengeren Vorschriften für Berufskraftfahrer halten.
Wie schnell kann ich fahren?
Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Motorräder beträgt innerorts 50 km/h, außerhalb von Städten 90 km/h, auf Autobahnen 110 km/h und auf der Autobahn 130 km/h. Bei Regen beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 110 km/h. Laut Beschilderung sind auf Stadtautobahnen 70 km/h erlaubt. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gilt auf innerstädtischen Straßen und Autobahnen 80 km/h (Anhänger 70 km/h) und auf Autobahnen 100 km (Anhänger 80 km/h).
Auch in Sachen Geschwindigkeit gilt eine Sonderregelung für Fahranfänger, deren Führerschein weniger als drei Jahre zurückliegt: Sie dürfen auf Autobahnen maximal 90 km/h und auf Autobahnen maximal 100 km/h fahren.
Handy am Steuer?
Während der Fahrt darf das Mobiltelefon weder benutzt noch in der Hand gehalten werden – sonst droht ein Bußgeld von 165 Euro und 5 Punkten! Wird eine solche Verletzung innerhalb von zwei Jahren zweimal begangen, wird der Führerschein für 1 bis 3 Monate entzogen.
Das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung oder einem Kopfhörerstecker (nur in einem Ohr) ist erlaubt, solange der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug behält und auf den Verkehr achtet.