Benötigen Sie einen Helm und eine Warnweste?
Fahrräder müssen wie andere Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr verkehrssicher und ordnungsgemäß ausgestattet sein. Wer die Vorschriften über technische Anforderungen missachtet, setzt sich und andere der Gefahr gesundheitlicher oder sogar lebensgefährlicher Folgen aus. Für das Fehlen der vorgeschriebenen Ausrüstung können Sie auch mit einem Bußgeld in Höhe von 50 bis 200 PLN rechnen. Prüfen Sie, ob Sie für die Radsaison richtig vorbereitet sind!
Die Straßenverkehrsordnung stellt an Radfahrer keine übermäßigen technischen Anforderungen an die Ausrüstung, die sie im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Um ein Bußgeld zu vermeiden, müssen lediglich vier Bedingungen erfüllt sein. Jedes Fahrrad muss ausgestattet sein mit:
Vorne - mindestens eine weiße oder selektiv gelbe Positionsleuchte;
Hinten: mindestens ein roter Rückstrahler mit einer anderen Form als einem Dreieck und mindestens eine rote Begrenzungsleuchte;
Mindestens eine wirksame Bremse;
Mit einer Glocke oder einem anderen Warnsignal mit nicht durchdringendem Ton.
Die Demontage der Positionslichter des Fahrrads ist zulässig, wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht dazu verpflichtet ist, sie während der Fahrt zu benutzen (z. B. wenn das Fahrrad nur tagsüber bewegt wird). Für das Fehlen der Pflichtausrüstung kann ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 200 PLN verhängt werden.
Ein Fahrradhelm und eine Warnweste sind nicht erforderlich, es schadet aber natürlich nicht, diese dabei zu haben. Durch die Verwendung einer solchen Ausrüstung ist der Radfahrer im Straßenverkehr besser sichtbar und es besteht eine größere Wahrscheinlichkeit, dass er bei einem Unfall schwere Verletzungen vermeidet. Darüber hinaus kann das Fahrrad ausgestattet werden mit:
Vorne - weißes reflektierendes Licht;
An den Rädern: autogelbe Reflektoren (mindestens einer pro Rad);
An den Pedalen - gelbe reflektierende Lichter;
Durchgehender ringförmiger Reflexstreifen auf beiden Seiten des Reifens bzw. durchgehende ringförmige Reflexelemente auf den Seitenflächen der Räder.