Obligatorische Fahrzeugausrüstung

AKTUALISIEREN | Von CHINASTARS

Glühbirnen und Sicherungen gehören seit einiger Zeit nicht mehr zur Pflichtausstattung von Autos. Auch die Zusammenstellung des Erste-Hilfe-Kastens wurde vereinfacht.

Die obligatorische Fahrzeugausrüstung ist ein häufiges Element, das Polizeibeamte bei Straßenkontrollen überprüfen. Für viele Autofahrer war es früher eine Vogelscheuche, doch ab dem 1. Oktober 2018 wurde die Pflichtausrüstung in vielerlei Hinsicht vereinfacht. Was muss man im Jahr 2020 unbedingt mitnehmen und was ist nicht mehr notwendig?

Die Pflichtausrüstung des Autos besteht ab 2020 aus einer Warnweste, einem Warndreieck und einem Erste-Hilfe-Kasten. Im Gegenteil, ein Satz Sicherungen und Ersatzlampen ist nicht mehr zwingend erforderlich. Die Änderung der Verordnung über die Anerkennung der technischen Befähigung und der technischen Bedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf Straßen (Nr. 341/2014 Slg.) spiegelt somit die technischen Annehmlichkeiten der Autos des 21. Jahrhunderts wider. Denn im Zeitalter von Xenon- und Diodenscheinwerfern wechselt der Fahrer die Glühbirne ohnehin nicht mehr.

In diesem Zusammenhang ist auch die vereinfachte Pflicht zur Mitführung eines Ersatzrades und eines Ersatzsets zu erwähnen. Wenn das Auto mit sogenannten Laufreifen ausgestattet ist, die eine Anzeige eines Defekts und eine Notfallerreichung ermöglichen, ist ein Reserverad nicht zwingend erforderlich.

Selbst Fahrer, die dank des Assistenzdienstes in der ganzen Tschechischen Republik kontinuierlich einen beschädigten Reifen ersetzen oder reparieren lassen, müssen den Reservereifen nicht mit sich führen. Eine Alternative zum Reserverad ist ein Reifenreparaturset.

Wenn Sie beides nicht erfüllen, müssen Sie dennoch ein Ersatzrad (Reifenfelge) inklusive Radschlüssel und einen Handwagenheber mit ausreichender Tragfähigkeit mitführen.

Was das Erste-Hilfe-Set betrifft, so muss es ab Oktober 2018 nicht mehr unbedingt aus einem dreizackigen Schal, einem Pflaster mit Kissen und einem Plastiktuch bestehen. Aufgrund des Ablaufdatums besteht außerdem eine Wechselpflicht für das Erste-Hilfe-Set. Wenn Sie jedoch eines der Elemente verwenden, müssen Sie es natürlich hinzufügen.

Und was gehört unbedingt zum Erste-Hilfe-Kasten? Dabei handelt es sich um die folgenden sieben Elemente: eine Bandage mit einer Polsterung, eine Bandage mit zwei Polstern, ein glattes Spulenpflaster, eine Gummi-Würgebinde, Gummi-Latex-Handschuhe, eine Schere und eine isotherme Folie, mindestens 200 x 140 Zentimeter.

Bei Reisen ins Ausland kommt es nicht darauf an, sich über die dort vorgeschriebene Ausrüstung zu informieren. Ja, das Wiener Übereinkommen von 1968 besagt, dass ein Fahrzeug entsprechend dem Land ausgestattet sein sollte, in dem es zugelassen ist, aber seine Durchsetzung ist manchmal problematisch. Obwohl örtliche Polizeibeamte bei der Kontrolle berücksichtigen sollten, dass die vorgeschriebene Ausrüstung in der Tschechischen Republik von der des jeweiligen Staates abweichen kann, erschwert die Überschneidung von Gesetzen die Situation oft. Wenn es beispielsweise um die Pflicht geht, beim Aussteigen aus einem Fahrzeug auf der Autobahn eine Warnweste zu tragen, gilt das Wiener Übereinkommen hier nicht mehr.

Daher empfehlen wir bei Fahrten ins Ausland, für alle Besatzungsmitglieder ein Abschleppseil oder Warnwesten mitzubringen, die zudem griffbereit sein sollten, also in der Kabine und nicht am Boden des Kofferraums. In Bulgarien oder Polen ist das Mitführen eines Feuerlöschers Pflicht, in Frankreich ein Alkoholtester. Achten Sie im Winter auf die örtliche Winterreifenpflicht.

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