Regeln und Einschränkungen für Elektroroller
Die Regeln für die Nutzung von Elektrorollern in der Stadt ändern sich ständig und werden aller Wahrscheinlichkeit nach nicht damit aufhören, aber wie ist die Situation heute? Sie wurden mit Fahrrädern verglichen und wir wussten das, die neuesten Nachrichten lauten stattdessen:
Kinder unter 14 Jahren dürfen sie nicht fahren, während das Tragen eines Helms für Minderjährige Pflicht ist (und auf jeden Fall dringend empfohlen wird).
Die maximale Leistung darf 500 Watt nicht überschreiten: Bußgelder können zwischen 100 und 800 Euro sowie die Beschlagnahmung des Fahrzeugs drohen.
Geschwindigkeitsbegrenzung: 25 km/h auf der Fahrbahn (die Straßen, um es klarzustellen, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50), die jedoch in den Fußgängerzonen zu 6 km/h werden, während auf außerstädtischen Straßen die Verwendung der Elektroroller sind nur auf den Sonderstrecken erlaubt.
Es ist verboten, andere Personen (Gegenstände oder Tiere) zu transportieren, abzuschleppen oder abgeschleppt zu werden. Die Versicherungspflicht gilt auch für geteilte Roller (durch Beschluss des Stadtrates).
Was das „Wie“ betrifft: Sie können in einer Reihe fahren und auf keinen Fall nebeneinander mit mehr als einem Roller. In den Abendstunden bei eingeschaltetem Fahrzeuglicht ist das Tragen einer Warnweste (oder einer Warnbrille) Pflicht.