Sicherheitstipps für Radfahrer
Die dunkle Jahreszeit macht es Radfahrern und Autofahrern schwer. Scheinwerfer, Rücklichter und Ampeln sowie nasse, spiegelnde Fahrbahnen – gerade Radfahrer sind in der Lichterflut kaum zu erkennen. Ein gut und sicher beleuchtetes Rad hilft zudem dabei, Hindernisse rechtzeitig zu erkennen.
Leuchten mit Batterie oder Akku erlaubt
Die Montage eines Dynamos am Fahrrad ist schon lange nicht mehr nötig. Zugelassen sind auch Leuchten mit Batterien oder Akkus. Wenn Sie nur bei Tageslicht fahren, müssen Sie nicht über die meisten ansteckbaren Lichter verfügen. Erst wenn es dunkel wird, geht es ohne nicht mehr. Allerdings schreibt § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch Licht vor, „wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern“. Dies kann auch tagsüber der Fall sein, beispielsweise bei Nebel oder starkem Schneefall.
Die StVZO regelt die Einzelheiten der Fahrradbeleuchtung
Das Fahrrad muss mindestens über Folgendes verfügen:
nach vorne ein oder zwei Scheinwerfer mit weißem Licht und ebenfalls einem weißen Reflektor
hinten ein rotes Rücklicht und ein roter Reflektor der Kategorie Z
Die Reflektoren können mit den Leuchten vorne und hinten kombiniert werden
Pedale mit gelben Reflektoren, die vorwärts und rückwärts wirken
reflektierende weiße Streifen an den Vorder- und Hinterrädern oder zwei gelbe Reflektoren an den Speichen, die seitlich wirken, oder reflektierende Hülsen an allen Speichen
Zusätzlich zu dieser Mindestausrüstung:
Scheinwerfer können neben dem Abblendlicht auch über eine Fernlichtfunktion verfügen
Rücklichter können auch über eine Bremslichtfunktion verfügen
Die Lichter müssen fest am Fahrrad montiert bzw. befestigt sein, nicht an der Kleidung des Fahrers
Blinklichter sind nicht erlaubt, weder vorwärts noch rückwärts
Aufsteckbare Akkuleuchten haben – im Gegensatz zu Dynamoleuchten – oft keinen eingebauten Reflektor. Dann sind zusätzliche Reflektoren nach vorne und hinten vorgeschrieben. Ausnahmen für leichte Fahrräder wie Rennräder oder Mountainbikes entfallen im Straßenverkehr.
Scheinwerfer richtig einstellen
Auch bei Fahrradscheinwerfern hat sich die LED-Technik mittlerweile durchgesetzt. Es liefert ein viel helleres Licht als Glüh- oder Halogenlampen. Werden LED-Lampen zu hoch eingestellt, blenden sie entgegenkommende Autofahrer und beeinträchtigen deren Sichtbarkeit. Der hellste Punkt des Lichtkegels sollte etwa zehn Meter vor dem Vorderrad die Straße treffen.
Tragen Sie Kleidung mit reflektierenden Elementen
Neben einer funktionierenden Beleuchtung sorgt auch Kleidung mit reflektierenden Bändern für mehr Sicherheit. Zu den kostengünstigen Lösungen gehören gelbe oder rote Warnwesten, reflektierende Bänder für die Hosenbeine oder rote Batterielichter zur Befestigung.